Einzelabnahme2025-10-21T20:28:15+00:00

Einzelabnahme nach 19(2) StVZO

Tuning? Aber ohne Kopfschmerzen!

Sie haben technische Veränderungen an Ihrem Fahrzeug vorgenommen – etwa durch Tuning oder Zubehör ohne ABE? Dann ist eine Einzelabnahme nach § 19(2) StVZO erforderlich, um die Betriebserlaubnis wiederherzustellen. Bei GTÜ Karakaya in Berlin prüfen wir Ihr Fahrzeug individuell und rechtskonform.

Was ist eine Einzelabnahme nach § 19(2) StVZO?

Eine Einzelabnahme benötigen Sie, wenn an Ihrem Fahrzeug Umbauten vorgenommen wurden, für die weder ABE noch Teilegutachten vorliegen. Diese Abnahme erfolgt zusammen mit der Erstellung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO. Sie ist Voraussetzung, damit Ihr Fahrzeug wieder offiziell am Straßenverkehr teilnehmen darf.

In welchen Fällen brauchen Sie eine Einzelabnahme?

  • Tieferlegung, Felgen oder Tuning ohne gültige ABE
  • Bauteile mit ausländischer Herkunft oder Eigenanfertigungen
  • Kombination mehrerer Veränderungen (z. B. Fahrwerk + Rad-Reifen-Kombi)
  • Importfahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung
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Was Sie für die Einzelabnahme benötigen.

Damit wir Ihr Fahrzeug erfolgreich begutachten und eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 19(2) StVZO erteilen können, sind einige Unterlagen und Voraussetzungen notwendig. Hier sehen Sie, was Sie zur Prüfung mitbringen sollten.

Schritt für Schritt zur Einzelbetriebserlaubnis.

  • SCHRITT 1
Termin vereinbaren

Setzen Sie sich bitte mit unseren Prüfstellen in Verbindung: Wir bieten die Einzelabnahme in Mitte, Moabit und Wittenau an.

  • SCHRITT 2
Fahrzeug mit Umbauten vorführen

Bringen Sie hierfür bitte alle Ihnen zur Verfügung stehenden Gutachten und Dokumente zu Ihrem Umbau mit.

  • SCHRITT 3
Positives Gutachten

Wir prüfen, ob Ihr Fahrzeug alle technischen Anforderungen erfüllt. Ist dies der Fall, erstellen wir ein Gutachten, das Sie bei der Zulassungsbehörde einreichen können. Auf dieser Basis wird dort die Einzelbetriebserlaubnis erteilt – ein wichtiger Beitrag zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr.

Wichtiges zu Einzelabnahme

Häufig gestellte Fragen:

Was ist eine Einzelabnahme nach § 19(2) StVZO?2025-07-03T12:56:14+00:00

Eine Einzelabnahme ist eine technische Prüfung für Fahrzeuge mit Änderungen, die nicht durch eine ABE oder ein Teilegutachten abgedeckt sind. Sie ist notwendig, damit die Betriebserlaubnis erhalten oder wiederhergestellt werden kann.

Wann brauche ich eine Einzelabnahme?2025-07-03T12:56:57+00:00

Immer dann, wenn Sie Teile ohne gültiges Gutachten verbauen, individuelle Umbauten vornehmen oder ein Importfahrzeug ohne EU-Typgenehmigung zulassen möchten. Auch bei Eigenbauten ist eine Einzelabnahme Pflicht.

Was kostet eine Einzelabnahme?2025-07-03T12:57:45+00:00

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Prüfung und den konkreten Änderungen. Nach Sichtung der Unterlagen und des Fahrzeugs erhalten Sie von uns ein verbindliches Angebot.

Wo kann ich eine Einzelabnahme in Berlin durchführen lassen?2025-07-03T12:58:25+00:00

Bei GTÜ Karakaya bieten wir Einzelabnahmen an unseren Standorten in Moabit, Mitte und Wittenau an. Vereinbaren Sie einfach telefonisch oder online einen Termin – wir beraten Sie gern persönlich.

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