Einzelabnahme nach 19(2) StVZO
Tuning? Aber ohne Kopfschmerzen!
Sie haben technische Veränderungen an Ihrem Fahrzeug vorgenommen – etwa durch Tuning oder Zubehör ohne ABE? Dann ist eine Einzelabnahme nach § 19(2) StVZO erforderlich, um die Betriebserlaubnis wiederherzustellen. Bei GTÜ Karakaya in Berlin prüfen wir Ihr Fahrzeug individuell und rechtskonform.
Was ist eine Einzelabnahme nach § 19(2) StVZO?
Eine Einzelabnahme benötigen Sie, wenn an Ihrem Fahrzeug Umbauten vorgenommen wurden, für die weder ABE noch Teilegutachten vorliegen. Diese Abnahme erfolgt zusammen mit der Erstellung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO. Sie ist Voraussetzung, damit Ihr Fahrzeug wieder offiziell am Straßenverkehr teilnehmen darf.
In welchen Fällen brauchen Sie eine Einzelabnahme?
- Tieferlegung, Felgen oder Tuning ohne gültige ABE
- Bauteile mit ausländischer Herkunft oder Eigenanfertigungen
- Kombination mehrerer Veränderungen (z. B. Fahrwerk + Rad-Reifen-Kombi)
- Importfahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung
Was Sie für die Einzelabnahme benötigen.
Damit wir Ihr Fahrzeug erfolgreich begutachten und eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 19(2) StVZO erteilen können, sind einige Unterlagen und Voraussetzungen notwendig. Hier sehen Sie, was Sie zur Prüfung mitbringen sollten.
Je mehr Infos desto besser! Bringen Sie Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit. Falls vorhanden, auch den bisherigen Prüfbericht oder eine frühere Änderungsabnahme.