Änderungsabnahme 19(3) StVZO2025-11-07T08:56:21+00:00
GTÜ Karakaya Berlin

Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO in Berlin

Bei technischen Änderungen wie Sonderräder, Sportfahrwerk, Sonderlenkrad mit Teilegutachten müssen Sie diese eintragen. Wir stehen Ihnen zur Verfügung!

  • Tuning eintragen lassen bei Ihrer GTÜ-Prüfstelle in Berlin

So läuft die Änderungsabnahme bei uns ab

Fahrzeug und erforderliche Unterlagen mitbringen

(z. B. Teilegutachten, ABE, Fahrzeugschein)

Begutachtung an unseren Prüfstellen

Wir prüfen die sach- und fachgerechte Montage sowie die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften

Eintrag in die Fahrzeugpapiere

Sie erhalten einen Prüfbericht zur Vorlage bei der Zulassungsstelle

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Prüfstellen berlinweit

Kfz-Prüfstelle Karakaya

Was ist eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO?

Eine Änderungsabnahme nach §19(3) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird immer dann erforderlich, wenn eine technische Änderung am Fahrzeug vorgenommen wurde, die nicht durch die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine EU-Betriebserlaubnis vollständig abgedeckt ist. Das betrifft insbesondere Tuning-Maßnahmen und nachgerüstete Bauteile mit Teilegutachten.

Ohne gültige Änderungsabnahme erlischt die Betriebserlaubnis – mit weitreichenden Folgen: Im Schadensfall kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern, außerdem drohen Bußgelder.

  • Änderungsabnahmen an Pkw, Lkw, Anhänger & Motorräder
  • Mit Teilegutachten

  • Mit oder ohne Termin

Tuning vorgenommen? —
Jetzt eintragen lassen bei GTÜ Karakaya

Typische Änderungen, die wir abnehmen

Wir führen Änderungsabnahmen für zahlreiche bauliche Veränderungen durch – unter anderem für:

  • Fahrwerksänderungen (z. B. Tieferlegung, Gewindefahrwerke)

  • Sonderräder und Reifenkombinationen

  • Karosserieumbauten (Spoiler, Schweller, Verbreiterungen etc.)

  • Sportauspuffanlagen

  • Anhängerkupplungen (AHK)

  • Speziallenkräder, Schalensitze oder Sportgurte

  • LED-Leuchten und Scheinwerferumrüstungen

Ob ABE, Teilegutachten oder EG-Typgenehmigung – wir prüfen, welche Unterlagen notwendig sind und beraten Sie vorab gerne.

GTÜ Karakaya Berlin
Informieren Sie sich vorab

Häufig gestellte Fragen:

Was ist eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO?2025-07-08T12:01:43+00:00

Eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn am Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen wurden, die nicht vollständig durch eine ABE oder EG-Typgenehmigung abgedeckt sind. Die Abnahme stellt sicher, dass die Betriebserlaubnis erhalten bleibt.

Wann brauche ich eine Änderungsabnahme?2025-07-08T12:02:08+00:00

Eine Änderungsabnahme ist z. B. erforderlich bei:

  • Tieferlegungen oder Fahrwerksumbauten

  • Sonderrädern oder abweichenden Reifengrößen

  • Bodykits, Spoilern oder Verbreiterungen

  • Sportauspuffanlagen

  • Nachgerüsteten Anhängerkupplungen

Grundsätzlich gilt: Wenn ein Teilegutachten vorliegt, ist in der Regel eine Abnahme nach §19(3) StVZO notwendig.

Was passiert, wenn ich ohne Änderungsabnahme fahre?2025-07-08T12:02:32+00:00

Fahren ohne gültige Änderungsabnahme kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Die Folge: Bußgeld, Punkte in Flensburg und mögliche Probleme mit der Versicherung im Schadensfall.

Wie läuft eine Änderungsabnahme bei der GTÜ ab?2025-07-08T12:03:19+00:00

Bei uns läuft die Abnahme in vier Schritten:

  1. Fahrzeug vorstellen (mit Unterlagen wie ABE oder Teilegutachten)

  2. Technische Prüfung des Umbaus

  3. Ausstellung eines Prüfberichts

  4. Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle

Kann ich mehrere Änderungen gleichzeitig eintragen lassen?2025-07-08T12:03:54+00:00

Ja – und das spart oft Zeit und Geld. Bitte bringen Sie alle relevanten Unterlagen (ABE, Teilegutachten etc.) zu allen verbauten Komponenten mit.

Ist eine Änderungsabnahme das Gleiche wie eine Einzelabnahme nach §21?2025-07-08T12:04:36+00:00

Nein. Bei Änderungen mit Teilegutachten genügt die Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO. Eine Einzelabnahme nach §21 ist nur bei Umbauten ohne gültige Gutachten oder mit Sonderumbauten nötig.

Muss ich nach der Abnahme zur Zulassungsstelle?2025-07-08T12:08:55+00:00

Nach der erfolgreichen Änderungsabnahme erhalten Sie einen Prüfbericht. Dieser muss bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden, damit die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden können. In manchen Fällen ist die Eintragung bis zur nächsten Beschäftigung mit den Fahrzeugpapieren zurückgestellt.

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