So läuft die Änderungsabnahme bei uns ab
Fahrzeug und erforderliche Unterlagen mitbringen
(z. B. Teilegutachten, ABE, Fahrzeugschein)
Begutachtung an unseren Prüfstellen
Wir prüfen die sach- und fachgerechte Montage sowie die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften
Eintrag in die Fahrzeugpapiere
Sie erhalten einen Prüfbericht zur Vorlage bei der Zulassungsstelle
Was ist eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO?
Eine Änderungsabnahme nach §19(3) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird immer dann erforderlich, wenn eine technische Änderung am Fahrzeug vorgenommen wurde, die nicht durch die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine EU-Betriebserlaubnis vollständig abgedeckt ist. Das betrifft insbesondere Tuning-Maßnahmen und nachgerüstete Bauteile mit Teilegutachten.
Ohne gültige Änderungsabnahme erlischt die Betriebserlaubnis – mit weitreichenden Folgen: Im Schadensfall kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern, außerdem drohen Bußgelder.
Typische Änderungen, die wir abnehmen
Wir führen Änderungsabnahmen für zahlreiche bauliche Veränderungen durch – unter anderem für:
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Fahrwerksänderungen (z. B. Tieferlegung, Gewindefahrwerke)
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Sonderräder und Reifenkombinationen
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Karosserieumbauten (Spoiler, Schweller, Verbreiterungen etc.)
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Sportauspuffanlagen
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Anhängerkupplungen (AHK)
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Speziallenkräder, Schalensitze oder Sportgurte
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LED-Leuchten und Scheinwerferumrüstungen
Ob ABE, Teilegutachten oder EG-Typgenehmigung – wir prüfen, welche Unterlagen notwendig sind und beraten Sie vorab gerne.




