Was ist die Oldtimer-Erstuntersuchung nach §23 StVZO?
Für ein H-Kennzeichen (historisches Kennzeichen) ist ein amtliches Gutachten nach §23 StVZO erforderlich. Dabei wird geprüft, ob Ihr Fahrzeug:
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mindestens 30 Jahre alt ist (Erstzulassung maßgeblich)
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weitgehend dem Originalzustand entspricht
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in einem guten Erhaltungszustand ist
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historisch bedeutsam oder erhaltenswert ist
Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen
Um ein Oldtimer-Gutachten zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug:
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technisch betriebsbereit und verkehrssicher sein
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optisch gepflegt sein (kein Schrottzustand oder grobe Rostschäden)
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keine wesentlichen Veränderungen aufweisen, die nicht zeitgenössisch sind
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über eine zeittypische Ausstattung verfügen (Innenraum, Lackierung, Felgen etc.)
Umbauten sind zulässig, wenn sie nachweislich zeitgenössisch sind – also in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung üblich waren.




