Kraftfahrzeuge, die im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung genutzt werden, unterliegen einer gesonderten Prüfpflicht.
Unsere Prüfingenieure untersuchen Ihr Fahrzeug zur Personenbeförderung nach den Bestimmungen der BO-Kraft (Verordnung für den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).
Die BO-Kraft dient der sicheren und zuverlässigen Beförderung von Personen und ist für Unternehmen im Bereich der Personenbeförderung höchst relevant.
Wir übernehmen die wieder-kehrende Hauptuntersuchung nach § 29StVZO, bei der überprüft wird, ob das Fahrzeug den Vorschriften der BO-Kraft entspricht
Bevor ein Kraftomnibus, Mietwagen oder Taxi in Betrieb genommen werden kann, ist die Untersuchung nach §42 BO-Kraft durchzuführen & der zuständigen Behörde zu melden.