Wir Prüfen ihr gasbetriebenes Fahrzeug sowie sämtliche eingebaute Gasanlagen nach § 41a StVZO. GSP, GAP und GWP. Die Gassystemeinbauprüfung (GSP) findet einmalig statt und wird bei Fahrzeugen mit Gasanlagen zum Betrieb des Motors verpflichtend durchgeführt. Beim Einbau einer neuen Gasanlage als Ersatz einer alten oder nach einem Unfall unter Beeinträchtigung der Gasanlage sowie nach einer Reparatur, ist eine Gasanlagenprüfung (GAP) erforderlich.
Die Gaswiederholungsprüfung (GWP) wird in der Regel im Zuge der Hauptuntersuchung unternommen, kann allerdings auch unabhängig von dieser durchgeführt werden (maximal 12 Monate Zeitabstand) und muss mindestens alle zwei Jahre geschehen.
Die Gasprüfung G 607 dient der Überprüfung der Gasanlage in bewohnbaren Fahrzeugen wie Wohnwagen und Reisemobilen und muss ebenfalls alle zwei Jahre durchgeführt werden. Wichtig! Auch wenn das Fahrzeug temporär nicht angemeldet ist oder im öffentlichen Verkehr nicht zugelassen, ist diese Prüfung verpflichtend.