Damit ein mindestens 30 Jahre altes Kraftfahrzeug als Oldtimer zugelassen wird, müssen bestimmte Vorrausetzungen erfüllt werden. Die Prüfung und Erstellung eines Oldtimergutachtens erfolgen direkt bei uns durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Dieses Gutachten wird für die Beantragung eines H-Kennzeichens benötigt.
Ein Oldtimer muss per Definition vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal zugelassen worden sein.
Oldtimer-Liebhaber können dadurch ihr Fahrzeug ohne große Einschränkungen, wie z.B. Umweltzonen, nutzen.
Wichtige Voraussetzung für die Oldtimer-Zulassung ist die Erstellung eines gültigen Gutachtens.