Falls Ihr Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung durchfällt, haben Sie eine Frist von einem Monat, in der Sie das Fahrzeug zur Nachuntersuchung (NU) vorstellen. Bei der Nachuntersuchung müssen alle Mängel behoben sein, damit Ihr Fahrzeug im Anschluss besteht und die HU-Plakette erhält. Sie zahlen dann – je nach Umfang – eine geringere Gebühr.

Der Umfang ändert sich, wenn: die Abgasuntersuchung erneut durchzuführen ist, eine Vielzahl von Mängeln überprüft werden muss, die das Heben und Freilegen der Achsen des Fahrzeugs erfordern.

Falls Sie die Frist für die Nachuntersuchung überziehen – diese finden Sie jederzeit auf Ihrem Mängelbericht – so muss die Hauptuntersuchung erneut komplett durchgeführt werden und der volle Betrag bezahlt werden.