Wer bezahlt das Kfz-Gutachten nach einem Unfall? Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Kfz-Gutachten. Sie müssen als Geschädigter nicht in Vorkasse gehen. Team Karakaya2025-06-25T11:40:23+00:0025.06.2025| Share This Story, Choose Your Platform! FacebookXRedditLinkedInWhatsAppTelegramTumblrPinterestVkXingEmail