Für Einzelabnahmen nach §21 StVZO sind Sie bei uns genau richtig! Die umgangssprachliche Einzelabnahme wird benötigt, wenn das Fahrzeug zum Beispiel:
keine EG-Typengenehmigung besitzt
im Eigenbau erstellt wurde
in Kleinserie produziert wurde
aus dem Ausland importiert wurde
keine ABE für Fahrzeugteile vorliegt
Vergessen Sie zu Ihrem Termin nicht alle nötigen Papiere, wie den Fahrzeugschein, sowie Prüfprotokolle die bestätigen, dass geforderte Ergebnisse von Teilen erreicht wurden, sofern diese vorhanden sind.
Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Umfang und dem zeitlichen Aufwand der Einzelabnahme. Hierfür sind gesetzliche Gebührenrahmen festgelegt, sodass faire Preise garantiert sind.
Die Einzelabnahme Ihres Fahrzeugs wird in einer unserer vier Filialen in Mitte, Wedding, Moabit oder Wittenau durchgeführt.