Auch die Gasanlagenuntersuchung ist Teil der Hauptuntersuchung und muss alle 2 Jahre durchgeführt werden. Hierbei erfolgt die Sichtung der Anlage, die Überprüfung der Funktion sowie eine Dichtigkeitsprüfung.
ACHTUNG: Bei Fahrzeugen mit "CNG Erdgas-Anlagen" können wir die Prüfung nicht durchführen. Bitte legen Sie uns im Rahmen einer Hauptuntersuchung eine aktuelle Gasanlagenprüfung (GAP) einer akkreditierten Stelle vor.